Militärische Strukturen Ak’ Marants

Die militärischen Strukturen des Reiches Ak'Marant

Die militärischen Strukuren von Ak’Marant sind weitgehend dezentral organisiert. Dies liegt an den negativen Erfahrungen in der Geschichte AK’Marants und soll eine zu große Machtfülle einer Person verhindern. Ak’Marant verfügt über kein stehendes Heer, dennoch kann der Fürst im Kriegsfall seine durch den Lehnseid und die dazugehörige Kommendation verpflichteten Vasallen zu den Waffen rufen und alle normalerweise getrennten und geteilten Kontingente zu einem Ordensheer vereinen, welches dann der Protector Patriae als Feldherr Ak'Marants in die Schlacht führt.
Grundsätzlich leisten alle Truppen Ak'Marants ihren Eid auf das Reich und nicht auf Einzelpersonen. In spiritueller und moralischer Hinsicht ist jeder Soldat des Landes den Werten der Kirche Helii et Lunae verpflichtet.
 
Somit ergeben sich in Ak’Marant drei Ebenen.
 
Die erste Ebene sind die Truppen des Reiches, somit alle Truppen die dem Fürsten direkt unterstellt sind:
 
Der Orden der Fraternitas-Templi untersteht in seiner Funktion als Bewahrer und Beschützer des Reiches sowie des wahren Glaubens direkt dem Fürsten, da er gleichzeitig auch Großmeister des Ordens ist. Die Bruderschaft schützt die großen Reichsstrassen und Pilgerwege sowie alle Klosteranlagen. Ihre Aufstockung ist nach Gutdünken des Fürsten möglich. Die Brüder sind nicht an Landesgrenzen gebunden und in letzter Instanz nur ihrem Glauben an Helios und Luna verpflichtet.
 
Der Reichsritterschaft ist die Gemeinschaft des freien Adels. Der Reichsritter samt seinen Besitzungen (meist in Grenzgebieten) ist direkten dem Fürst und somit dem Reich untergeordnet, ohne jedoch auf den Reichstagen Sitz und Stimme zu haben. Die Reichsritterschaft gehörte damit zum niederen Adel ohne Reichsstandschaft. Diese Ritter sind somit nicht einem Baron sondern direkt dem Fürsten unterstellt.
 
Der Statthalter der freien Reichstadt Westhafen ist vom Fürsten eingesetzt und ihm somit direkt Untertan. Jene Stadtgemeinde untersteht keinem Baron, sondern ist direkt dem Fürsten verpflichtet und bilden eine Reichsenklave in der Baronie. Die Stadtgarde untersteht somit indirekt dem Fürsten selbst.

Der Fürst kann Sonderkommandos berufen, welche ihm direkt unterstellt sind. Nach 5 Jahren muss er vor dem Rat der Barone darüber Berichten. Hier wird abgestimmt ob das Sonderkommando weiterhin bestand hat.
 
Zur landesübergreifende Strafverfolgung (und Informationssammlung) können zusätzlich so genannte „Reichskommissare des Fürsten“ eingesetzt werden. Alle öffentlichen Organe sind zur Kooperation angehalten.
 
Die zweite Ebene sind die Landestruppen einer Baronie, somit alle Truppen die dem Baron direkt unterstellt sind:
 
Jeder Baron besitzt ein Kontingent von Landestruppen, welches sich anhand der Anzahl von Lehen, somit Rittern und vor allem den finanziellen Möglichkeiten der Baronie ergibt. Deren Zahl wiederum ist von der Topographie und den Vorgaben des Fürsten, in Absprache mit dem Rat der Barone, abhängig. Die Truppen bestehen aus den Lehnstreuen Rittern des Landes und deren Fußvolk. Sie können im Kriegsfall durch Bürgermilizen oder Söldner ergänzt werden. Die Truppen unterstehen ständig dem Baron als Oberbefehlshaber und unmittelbaren Lehnsherrn. Der Einsatz der Ritterheere ist auf die Landesgrenzen hin beschränkt. Im Kriegsfalle erfolgt die Einreihung unter dem Protector Patriae als Feldherr, der zwar vom Fürsten Berufen und ihm direkt untersteht, letztlich aber nur Helios und Luna verpflichtet ist. Der Baron erhält hierbei den Titel eines Generals und führt die Truppen persönlich ins Feld. Die Truppen dienen der Sicherung der Baronie, der Aufrechterhaltung der Ordnung, dem Einsatz im Katastrophenfall und dem Schutz des Landesherrn.
 
Losgelöst von den Landestruppen unterstehen dem Baron die Städte und Dörfer in seinem Lande. Damit unterstehen ihm mittelbar die Stadtgarden der wenigen Städte und die Vogte und Truchsesse (in manchen Landesteilen gibt es manigfaltige Namen dafür Sheriff/Bailli/Vocatus) mit ihren Bütteln und Feldschütz auf dem Lande. Auch die Anzahl der Personen dieser „Berufstände“ ist im Grundsatz durch die Versammlung von Fürst und Rat auf ein übliches Maß hin festgelegt. Sie haben die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Strafverfolgung sowie im Notfall die Stadtverteidigung zur Aufgabe.

Für städteübergreifende Strafverfolgung (und Informationssammlung) können zusätzlich so genannte „Kommissare/Commissarii des Barons“ eingesetzt werden. Stadtwachen, Büttel und Vogte sind zur Kooperation angehalten.

Des Weiteren verfügt jeder Baron über eine ihm persönlich unterstellte Leibgarde über die er frei verfügt.
 
Die dritte Ebene sind Truppen die der Kirche Helii et Luna unterstehen:
 
Die Einsatzbereiche der Kirche im weltlichen Leben sind stark beschränkt. Die Truppenkontingente, welche sich aus der gesamten Besatzung eines Klosters rekrutieren, können ausschließlich zur Klosterverteidigung und dem Lehensland/Abtei eingesetzt werden. Das Klostergebiet und Umland wird nicht zu den jeweiligen Baronien sondern zur Landmark Kephale gezählt. Es hat damit den Status eines vom Fürsten vergebenen Reichslehens. Die Klöster unterstehen nicht direkt dem Fürsten, sind jedoch über die Hochmeister in Kephale indirekt angebunden. Klöster haben eine Schutzfunktion für das Umland, erfüllen spirituelle Zwecke, seelsorgerische Funktionen und dienen der Wissensbewahrung.
 
Orden der Kirche des Helios sind im Lande, ihren Aufgaben entsprechend, an verschiedenen Orten verteilt. Ihre Mitglieder sind mobil und werden im ganzen Land eingesetzt. Ihre Befehlsgewalt, wenn vorhanden, ist meist verbrieft und einer Aufgabe entsprechend zugeordnet. Ein Orden wird durch einen Praetor geführt und untersteht dem Hochmeister der Helioskirche.
 
Priester des Helios und der Luna sind üblicherweise alleine oder in Sonderfällen in kleineren Gruppen unterwegs. Priester, auch der Luna, gelten überall als spirituelle Autorität und sind in moralischen Fragestellungen stets urteilsberechtigt. Aus militärischer Sicht sind sie nur selten mit verbriefter Befehlsgewalt ausgestattet. Dennoch sind Priester im Falle unmittelbarer Not oder drohender Finsternis verpflichtet in eigener Verantwortung zur Waffe greifen. Allerdings sind sie gegenüber Kirche und Fürst hierfür haftbar. Den Ratschlägen und Bitten eines Priesters sollte von den Truppen üblicherweise Folge geleistet werden, solang diese nicht mit aktuellen Befehlen kollidieren.
Befehlsgewalten über die Truppen sind für besondere Orden der Helios-Kirche fallbezogen verbrieft. Allerdings haftet der Priester auch hier für die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit seines Vorgehens.
 
Dies gilt
im Kriegsfall für die Priestergeneräle der Ordniatio Bello,
im Falle von Urteilsvollstreckungen und Überführungen für die Ordniatio Iudicato,
im Falle von diplomatischen Eskorten für die Ordinatio Composito,
im Falle von Kommandounternehmen für die Priester der Ordinatio Anihilato und
in jedem Fall für die entsandten Quäsitoren der Ordniatio Quaesito.
 
Militärische Ränge:

Superior-Maximus (Fürst)

Nur im Kriegsfall:

Feldherr (Protector Patriae)
General (die Barone AK'Marants) / Priestergeneral / fürstlicher General (vom Fürst pers. eingesetzt)

Reguläre Ränge:

Obrist
Ritter
Hauptmann
Weibel
Korporal
Soldat
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