Lex Ak’Marantorum
Die Verfassung der Maranter




§1
Jus Vitae – Recht auf Leben
Niemand darf ein Wesen, das des Verstandes mächtig ist und dem Helios- und Lunagefälligen Kreislaufe von Geburt und Tod unterliegt vorsätzlich oder leichtfertig töten.

§2
Jus Regulum – Recht der Regierung / Consiglio degli Stati
Ak’Marant wird vom Heiligen Ständerat Consiglio degli Stati gefuehret. Er gebietet ueber die Baronien, diese ueber die Grafschaften. Reichsstädte unterstehen ihm unmittelbar. Angehörige der Fraternitas Templi sind Vertreter des hoheitlichen Willens des Consiglio degli Stati. Die Mitglieder des Consiglio degli Stati werden auf Lebenszeit ernannt. Scheidet ein hoher Rat, so kann der Consiglio degli Stati mehrheitlich einen Nachfolger bestimmen.

§3
Jus Civitates – Recht der  Buerger
Niemand hat Macht ueber einen anderen außerhalb der Bedingungen im Rahmen des Jus Regulum, des Jus Imperati oder des Jus Poenae. Die Unbescholtenheit in seinem Stande gebietet jedem Ak’Maranter die Freiheit in Helios und Luna, die sich in diesem Lex widerspiegelt, zu verteidigen, im Zweifel sogar wider seinem Herren.

§4
Jus Posessionis – Recht auf Eigentum
Besitz der in gutem Glauben erworben, erbaut oder anderweitig in Helios- und Lunagefälliger Weise erarbeitet wurde darf dem Eigentümer nicht entwendet oder beschädigt werden.

§5
Jus Superstitionis – Recht auf Andersglaube
Kleriker von Glaubensrichtungen anders als der einzigen und wahren Helioslunianischen müssen Ihre Glaubenssymbole deutlich zu erkennen geben.

§6
Jus Occultis – Recht wider der dunklen Kuenste
Jedwede Praktik, welche gegen den lichten Weg Helii und Lunae und den Kreislauf aus Geburt und Tod verstößt ist verboten.

§7
Jus Imperati – Recht des Untertanen
Jeder Ak’Maranter, genauso wie jeder Gast des Landes, untersteht seinem Herren. In Fragen des staatlichen Wohlergehens sowie in Zeiten außerodentlichen Mangels oder Not darf der Consiglio degli Stati, sowie ein jeder seiner Ratsherren, oder seiner Vertreter, jeden Ak’Maranter und jeden Gast des Landes zu zeitlich begrenzten Pflichtdiensten heranziehen.

§8
Jus Poenae /po’enai/ - Strafrecht
Rechtsstreite muessen durch die Obrigkeit oder ihre Vertreter geklärt werden. Als Strafe kommen die Buße mittels des eigenen Körpers, Besitzes oder der eigenen Arbeitskraft in Frage, jedoch nicht mittels des eigenen Lebens. Die Rechtsprechung obligt nur einem Priester der heiligen Kirche Lunas oder Helii, sowie dem Consiglio degli Stati gemeinschaftlich, sowie einem jeden seiner hohen Ratsherren selbst. Im Tribunale hat ein jeder Angeklagte das Recht einen Anwesenden zu seiner Verteidigung zu berufen.

§9
Jus Magicae – Recht auf Magie
Das Wirken von Magie ist nur in Helios- und Lunagefälliger Weise erlaubt und bedarf der Genehmigung des Landesherren. Magiekundige müssen sich als solche zu erkennen geben.

Gegeben in der neuesten Version, 30. VI. 168 p.c.

vom Heiligen Ständerat aller Ak'Maranter zu Kephale

gezeichnet:

Consiliatora Lunae "Defectora Lunae" – Wilhelmine
Hochmeister der Gerechtigkeit, Consiliator Helii "Defector Solitarius" - Marcus Veritus
Hohepriester des Ordo Obscurae; Abbas zur heiligen Mutter in Butzen, Vater Liam vom Assershausen
Hochmeister der Macht, Riethelm Norden
Hohepriester des Ordo Waldbergensis; Abbas Waldberga, Mutter Milia zu Waldbergen
Hochmeister der Flamme, Darius Anchelin
Hohepriester des Ordo Iocare, Abbas Furnimia, Fra Benedikt de la Cruz
Hochmeister der Weisheit, Albertus Fors

Siegemund zu Feuergrub, Baron von Moorenheim
Lyria von Aranienburg, Baronin von Süß-Lauretien
Honorius VII, Baron von Wallersforst
Jules de Metadorn, Baron der Westauen
Titius Baron Ahrensfeld
Godfreyd Bronzebart von Auerbach Baron von Königswall
Shania de la Cruz, Baronin von El-Asamar
Baroness-Elect Luna-Ann le Clerk von Starkenberg

Walter Backer, Ratsherr, Bäcker aus Reute in Westauen
Heinrich Fischer, Ratsherr, Fischer aus Seestett in Moorenheim
Liefer Hansen, Ratsherr, Metzger aus Tiefensteig in Ahrensfeld
Firdjolm Daren, Ratsherr, Bürger aus Reuenfells in Königswall0
Jens Hule, Ratsherr, Schankwirt aus Waldau in Starkenberg
Magda Selfheis, Ratsfrau, Bäurin aus Hempen in Süss-Lauretien
Fraja Nehmesberger, Ratsfrau, Näherin aus Delnicia in Wallersforst
Selina del Araveccia, Ratsfrau, seefahrende Händlerin aus Quara-Tarr auf El-Asamar
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